Vorfa-Plast-Geschäfts- und Verkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Auftragserteilung verpflichten sich die Vorfa Plast AG und der Besteller/Käufer zur Einhaltung der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allfällige Abweichungen sind nur mit einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung der Vorfa Plast AG gültig.

Angebot und Auftragserteilung

Die Preise und Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Mündlich getroffene Vereinbarungen sowie Preise sind erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Vorfa Plast AG gültig. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die Angebote werden durch die erhaltenen Unterlagen und Plänen erstellt. Ändert sich während der Planungsphase die Menge und/oder ergeben sich zusätzlich gewünschte, in der Offerte nicht enthaltene Ausführungen, halten wir uns vor, allfällige Mehrkosten zu verrechnen. Mehrwertsteuer und Transportkosten sind den Angebotspreisen nicht enthalten. Die Preise sind drei Monate ab Angebotsdatum gültig.

Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, gilt ab Rechnungsdatum eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

Lieferung / Transport

Angaben zu Lieferterminen sind annähernd und freibleibend. Die Lieferung erfolgt auf die gewünschte/angegebene Adresse. Zufahrtsmöglichkeiten müssen vorhanden sein. Das Abladen und Vertragen wird durch den Kunden durchgeführt. Die angegebenen Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder auftretende Hindernisse, welche Vorfa Plast AG nicht abwenden kann, ungeachtet ob sie bei ihm oder bei einem seiner Lieferanten eintreten, hat der Unternehmer (Besteller) keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Konventionalstrafen. Bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers (Kunden) erlischt die Lieferverpflichtung vollständig.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Materialien, bleibt die von uns gelieferte Ware Eigentum der Vorfa Plast AG.

Beanstandung und Reklamationen

Die angelieferte Ware ist nach Erhalt auf Vollständigkeit und Qualität zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind innert 5 Werktagen schriftlich an Vorfa Plast AG anzubringen. Bei Schmutzwasserleitungen ist die Richtigkeit und die Vollständigkeit zu prüfen. Bei Elementen ist die Richtigkeit der Apparateanschlüsse, Achsen und der verwendeten Materialien zu prüfen. Die Vorfa Plast AG hält sich vor, die gemeldeten Mängel zu beheben. Werden Mängel nicht gemeldet, können nachträglich keine Forderungen des Unternehmers angebracht werden.

Garantie

Die bestellten Materialien werden gemäss den allgemeinen Anforderungen geplant und gefertigt. Bei unfachmännischer Montage übernimmt Vorfa Plast AG keine Garantien und lehnt jede Haftung für Schäden und fehlerhafte Bearbeitung ab.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rümlang.

Januar 2022